Die Erdbestattung in einem Sarg ist die traditionelle Ruhestätte. Sie ist über alle Kulturen hinweg die älteste Bestattungsform überhaupt.

Bei allen drei großen Religionen, dem Christentum, dem Judentum und dem Islam ist die Erdbestattung, auch als Beerdigung bezeichnet, von je her die traditionelle Form der Bestattung.

Der Sarg wird nach der Trauerfeier, die überall, bevorzugt aber in der Kapelle des Friedhofes stattfinden kann, in einem Grab beigesetzt.

Mittlerweile bieten einige Friedhöfe auch die Bestattung in einem Leichentuch an, wie es im Islam üblich ist.

Auf den Friedhöfen gibt es unterschiedliche Formen der Grabstätten.

Hillmann Sarg

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten werden im Todesfall der Reihe nach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Das Nutzungsreicht kann nicht verlängert werden.

Rasenreihengrabstätten für Sarg und für Urnen

Rasenreihengrabstätten sind im Rasen eingebettete Grabstellen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung vergeben werden. In einer Rasenreihengrabstätte kann nur eine Beisetzung stattfinden.

Auf dieser Form der Grabstelle kann kein Gestaltungsrecht gleich welcher Art verliehen werden. Es kann auf Wunsch von der Friedhofsverwaltung an einem zentralen Gedenkstein der Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbedaten angebracht werden.

Baumbestattung

In Harpstedt besteht seit kurzem die Möglichkeit der Beisetzung unter Bäumen, im sogenannten Friedgarten. Diese Grabstätte gibt ist jedoch nur für Urnen.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre, Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Wahlgrabstätten gibt es für Urnen und für Särge.

Gemeinschaftsgrab

Anonyme Beisetzung: Diese sind nicht überall möglich. Bei dieser Bestattungsform werden die Gräber nicht individuell gekennzeichnet. I.d.R. gibt es aber einen gemeinsamen Gedenkstein, an dem auch Blumen abgelegt werden können.