Sie können jederzeit anrufen

Tritt der Trauerfall zuhause ein, dann ist unverzüglich der Hausarzt oder ein anderer Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt wird den Totenschein erstellen. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir uns um eine Überführung, Aufbahrung und gegebenenfalls weitere Formalitäten kümmern können.

Ist der Tod in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim eingetreten, wird man von dort alles Notwendige einleiten. Sofern eine Vorsorgeregelung getroffen wurde, muss das Krankenhaus oder das Heim im Vorfeld darüber informiert sein, bei welchem Bestattungsinstitut die Regelung hinterlegt ist.

Hillmann Überführung

Organisatorisches und Formalitäten

Die meisten organisatorischen Dinge und Formalitäten können wir für Sie übernehmen. Einzelheiten besprechen wir gemeinsam. In dem Gespräch beraten wir Sie hinsichtlich der wichtigsten organisatorischen Fragen wie die der Art der Bestattung, der Wahl des Friedhofs und der Gestaltung der Trauerfeier.

Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns auch um die Dokumente.

Hinsichtlich der Trauerfeier organisieren wir gerne alles für Sie: von der Dekoration über die Blumen bis zur Musik.

Mit der Friedhofsverwaltung klären wir die Frage der Grabstelle, sind Ihnen bei der Auswahl des Grabsteines behilflich und bei der Organisation der späteren Grabpflege.

Das Gespräch können wir bei uns in den Geschäftsräumen führen, gerne kommen wir aber auch zu Ihnen nach Hause..

Dokumente

Im Todesfall ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Unterlagen beizubringen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Informationen zum Thema Überführung

Mit Überführung ist die Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort gemeint. Voraussetzung ist die eindeutige Feststellung des Todes durch einen Arzt und die Ausstellung eines Totenscheins.

Die gesetzlichen Fristen zur Überführung unterscheiden sich je nach Bundesland. In Niedersachsen muss die Überführung innerhalb von 36 Stunden durchgeführt und der Verstorbene in eine Leichenhalle oder einen klimatisierten Aufbewahrungsraum gebracht werden.

Bei einem Todesfall im Ausland übernehmen wir die Rückholung des Verstorbenen. Ist eine Bestattung in Deutschland nicht erwünscht und soll der Verstorbene in das Heimatland überführt werden, regeln wir ebenfalls alles Notwendige.

Im Trauerfall sind viele Dinge zu erledigen, da bleibt einem kaum Zeit zum Trauern. Wir möchten Sie so gut es geht entlasten, damit Sie Freiraum für Ihre Trauer haben.

Wir haben für Sie eine Liste erstellt über Formalitäten und Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind.

In der zweiten Liste haben wir die Punkte aufgeführt, bei denen wir Sie entlasten können. Am besten, Sie fragen uns und klären die Dinge zu Lebzeiten mithilfe eines Vorsorgeplanes.

Bei einem Sterbefall sollten Sie an folgende Dinge denken und sie erledigen:

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • Adressen für Anschriften der Trauerbriefe zusammenstellen
  • Evtl. Trauerkleidung kaufen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizungsanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung der Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes / Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

Die folgenden Dinge können Sie uns in Absprache übertragen:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Sarggebinde bestellen
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen formulieren und bestellen
  • Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
  • dem Pfarrer / Priester oder einem Redner Kenntnis geben
  • evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
  • Abmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. bei der berufsständischen Organisation
  • Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen