Bei der Feuerbestattung werden die Verstorbenen in einem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Anschließend wird
die Asche in einer Urne beigesetzt. Es ist nicht wie in anderen Ländern möglich, die Urne zuhause aufzubewahren.
Es besteht ein Urnenbeisetzungszwang gemäß der Landesbestattungsgesetze.
Allerdings sind Ausnahmen in Form von alternativen naturnahen Bestattungsformen möglich, wie z.B. die der
Seebestattung oder Baumbestattung. Diese Bestattungsformen wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts vom
Christentum akzeptiert.
Meist erfolgt die Einäscherung des Sarges mit dem Verstorbenen nach der Trauerfeier. Alternativ kann
die Trauerfeier auch mit dem Sarg erfolgen. Die Beisetzung mit der Urne erfolgt dann zu einem
späteren Zeitpunkt, meist im Kreise der Familienangehörigen.
Genau wie bei der Erdbestattung gibt es unterschiedliche Formen der Feuerbestattung.
Feuerbestattungen
Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab kann für eine oder mehrere Urnen erworben werden. Dabei können an einem Ort mehrere Beisetzungen vorgenommen werden. Auch eine Verlängerung ist möglich. Dadurch besteht die Möglichkeit bei dieser Grabart eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu schaffen.
Partnerschaftsgrab
In Harpstedt ist eine Partnerschaftsgrabstätte für Urnen eine ca. 2,00 x 2,00 Meter große mit Bodendeckern bepflanzte einzelne Grabstelle, die von
der Friedhofsverwaltung mit einer Grabplatte versehen und für die Dauer von 30 Jahren vergeben wird.
Auf der Grabplatte werden von der Friedhofsverwaltung der Vor- und Zuname sowie die Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen angebracht.
In einer bereits belegten Partnerschaftsgrabstätte für Urnen kann pro Grabstelle zusätzlich eine Urne beigesetzt werden, wenn der bereits
Beigesetzte der Ehegatte, ein Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebensgemeinschaft oder ein naher Verwandte des
Beizusetzenden war.
An der Partnerschaftsgrabstätte für Urnen werden keine Gestaltungsrechte -gleich welcher Art- verliehen.